Leistungen

UVV-Prüfungen – Sicherheit ist kein Detail

Gesetzlich vorgeschrieben. Von uns zuverlässig durchgeführt.

Als Betreiber von Arbeitsmitteln sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen zu lassen. Diese Prüfungen dienen dem Schutz Ihrer Mitarbeiter, der Einhaltung von Vorschriften und nicht zuletzt Ihrer eigenen rechtlichen Absicherung.

Wir führen UVV-Prüfungen für ein breites Spektrum an Arbeitsmitteln durch – vom Flurförderzeug über Baumaschinen bis hin zu Regalen, Leitern und Toren. Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation.

Prüfbereiche im Überblick

Flurförderzeuge

Jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004. Pflicht für alle motorisch betriebenen Flurförderzeuge.

Baumaschinen

Prüfung nach DGUV Vorschrift 52. Bagger, Radlader, Verdichter und weitere Baumaschinen.

Elektroprüfung DGUV V3

Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung und Dokumentation.

Anschlagmittel

Ketten, Seile, Hebebänder und Rundschlingen – regelmäßige Prüfung nach DGUV Regel 100-500.

Hebezeuge

Krane, Seilzüge, Kettenzüge und sonstige Hebezeuge – Prüfung auf sicheren Zustand und Funktion.

Lastaufnahmemittel

Traversen, Greifer, Klemmen und andere Lastaufnahmemittel – Prüfung und Dokumentation.

Hubtische

Stationäre und mobile Hubtische – Prüfung von Hydraulik, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen.

Regale & Regalanlagen

Regalprüfung nach DIN EN 15635. Schadensklassifizierung und Maßnahmenempfehlung.

Leitern, Tritte & Kleingerüste

Prüfung nach DGUV Information 208-016. Auch einfache Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.

Türen & Tore

Kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR A1.7. Funktion, Sicherheitseinrichtungen und Schließkanten.

Weitere Prüfungen

Sie benötigen eine Prüfung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter.

Wir planen mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot – wir erstellen Ihnen eine individuelle Prüfplanung.