Gesetzlich vorgeschrieben. Von uns zuverlässig durchgeführt.
Als Betreiber von Arbeitsmitteln sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen zu lassen. Diese Prüfungen dienen dem Schutz Ihrer Mitarbeiter, der Einhaltung von Vorschriften und nicht zuletzt Ihrer eigenen rechtlichen Absicherung.
Wir führen UVV-Prüfungen für ein breites Spektrum an Arbeitsmitteln durch – vom Flurförderzeug über Baumaschinen bis hin zu Regalen, Leitern und Toren. Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation.
Jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004. Pflicht für alle motorisch betriebenen Flurförderzeuge.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 52. Bagger, Radlader, Verdichter und weitere Baumaschinen.
Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Prüfung und Dokumentation.
Ketten, Seile, Hebebänder und Rundschlingen – regelmäßige Prüfung nach DGUV Regel 100-500.
Krane, Seilzüge, Kettenzüge und sonstige Hebezeuge – Prüfung auf sicheren Zustand und Funktion.
Traversen, Greifer, Klemmen und andere Lastaufnahmemittel – Prüfung und Dokumentation.
Stationäre und mobile Hubtische – Prüfung von Hydraulik, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen.
Regalprüfung nach DIN EN 15635. Schadensklassifizierung und Maßnahmenempfehlung.
Prüfung nach DGUV Information 208-016. Auch einfache Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR A1.7. Funktion, Sicherheitseinrichtungen und Schließkanten.
Sie benötigen eine Prüfung, die hier nicht aufgeführt ist? Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter.
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot – wir erstellen Ihnen eine individuelle Prüfplanung.